DIE HAUSORDUNG Der Hanseatischen Konzertdirektion GmbH und Premium Event GmbH

Die Hausordnung bestimmt die grundsätzlichen Rechte und Pflichten von Besucher*innen beim Einlass und während ihres Aufenthalts bei Konzertveranstaltungen der Hanseatischen Konzertdirektion GmbH und Premium Event GmbH (Kurzbenannt im folgenden Text als HKD GmbH und PE GmbH). Die HKD GmbH und PE GmbH ist berechtigt, für spezielle Veranstaltungen zusätzliche Regelungen für Besucher*innen zu bestimmen, die im Einzelfall durch Aushang vor Ort bekannt gegeben werden. Innerhalb des Gebäudes ist den Anweisungen des Personals der HKD GmbH und PE GmbH bzw. ihrer Dienstleister uneingeschränkt und unverzüglich Folge zu leisten.

 

1. Einlass

Beim Einlass in das Konzertgebäude sowie nochmals beim Betreten des jeweiligen Konzertsaals sind dem Einlasspersonal die gültige Eintrittskarte oder der entsprechende Berechtigungsausweis für ermäßigte Karten unaufgefordert vorzuzeigen. Zudem ist die Eintrittskarte dem HKD GmbH/ PE GmbH -Personal und ihren Dienstleistern jederzeit auf Verlangen vorzuzeigen. Mit Verlassen des Konzertgebäudes verliert die Eintrittskarte grundsätzlich ihre Gültigkeit.

 

2. Verspäteter Einlass/Wiedereinlass in den Saal

Nach Vorstellungsbeginn können Besucher*innen aus Sicherheitsgründen und im Interesse der Künstler*innen und der anderen Besucher*innen grundsätzlich erst zu einer Veranstaltungspause und ohne Anspruch auf den gelösten Kartenplatz in den Saal eingelassen bzw. wieder eingelassen werden (nach Verlassen des Saales während der Vor-stellung). Lediglich in Ausnahmefällen können Besucher*innen außerhalb einer Pause, z.B. bei Veranstaltung ohne Pausenunterbrechung, zu einem von der Veranstaltungs-Leitung jeweils festgelegten geeigneten Zeitpunkt nach Vorstellungs-beginn eingelassen werden.

 

3. Sitzplatzänderungen

Die HKD GmbH/PE GmbH behält sich Sitzplatzänderungen aufgrund von kurzfristigen produktionsbedingten Um- und Aufbauten vor. Besucher*innen sind zur Minderung des Eintrittspreises in diesem Falle nur dann berechtigt, sofern sie auf einen in der betreffenden Preiskategorie der HKD GmbH/PE GmbH niedriger angesetzten Sitzplatz umgesetzt werden. Eigenmächtige Sitzplatzwechsel der Besucher*innen sind unzulässig. Haben sie einen Platz eingenommen, für den sie keine gültige Karte besitzen, kann die HKD GmbH/PE GmbH den Differenzbetrag erheben oder die Besucher*innen aus der Vorstellung verweisen. Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher*innen verpflichtet, auf Anweisung des Wach- und Einlasspersonals der HKD GmbH/PE GmbH bzw. seiner Dienstleister andere Plätze als auf ihren Eintrittskarten vermerkt – auch in anderen Bereichen – einzunehmen. Personen mit Rollstuhl, die nicht den für sie vorgesehenen Platz (Rollstuhlplatz) besetzen, können von der HKD GmbH/PE GmbH und ihren Dienstleistern zur Aufrechterhaltung des Evakuierungskonzepts und zur größtmöglichen Gewährleistung der Sicherheit für Leib und Leben aller Besucher*innen auf einen der ausgewiesenen Rollstuhlplätze verwiesen werden. Im Falle einer Weigerung besteht die Möglichkeit, Hausverbot zu erteilen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises. Im Übrigen wird auf die AGB (Punkt 5) verwiesen.

 

4. Garderobe

Garderobenstücke (Mäntel, Jacken, sonstige Bekleidungsstücke) müssen grundsätzlich an der Garderobe abgegeben und dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden. Untersagt ist die Mitnahme von Schirmen sowie Taschen, Rucksäcken und sonstigen Behältnissen ab einer Größe von ca. 40 x 40 x 20 cm. Bei Abgabe von Garder-obenstücken wird pro Person eine Garderobenmarke ausgegeben. Für weitere, zusätzliche Garderobenstücke erhält die Person jeweils einen zusätzlichen Beleg. Aufbewahrte Garderobenstücke werden nur gegen Rückgabe der Garderobenmarke bzw. der Belege, allerdings ohne weitere Prüfung der Berechtigung, ausgehändigt.Bei Verlust der Garder-obenmarke/des Beleges können die Garderobenstücke erst herausgegeben werden, nachdem alle übrigen Besucher*innen ihre Garderobenstücke abgeholt haben. Ein Verlust der Garderobenmarke ist dem Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen, unter Angabe des Namens, der Adresse und der Telefonnummer der Besucher*innen. Die Besucher*innen sind in diesem Fall verpflichtet, für die verlorene Garderobenmarke Euro 5,00 zu Händen des Garderobenpersonals zu leisten. Besucher*innen sind ver-pflichtet, in den Garderoben-stücken keine Gegenstände wie Ausweise, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel, Handys sowie Wertsachen, Schmuck etc. zu belassen. Das Angebot der Garderobenleistung der HKD GmbH bezieht sich nicht auf die Aufbewahrung solcher Gegenstände, sondern ausschließlich auf das gegen Ausgabe einer Garderoben-marke/eines Beleges entgegengenommene Garderobenstück selbst. Die Besucher*innen tragen die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung sämtlicher in den Garder-obenstücken be-lassenen Gegenstände. Dies gilt ausdrücklich auch, soweit diese in Garderobenstücken (Taschen, Rucksäcke etc.) belassen werden. Eine Haftung der HKD GmbH/PE GmbH hierfür wird ausgeschlossen.

 

5. Sicherheitsmaßnahmen/Personen- und Taschenkontrolle/Größere Gepäckstücke

Zur Sicherheit unserer Besucher*innen sind Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen erforderlich. Wir bitten unsere Besucher*innen, Gepäckstücke, Rucksäcke etc. nicht mit in den jeweiligen Konzertsaal zu bringen. Die HKD GmbH/PE GmbH behält sich das Recht vor, aus Sicherheitsgründen Körper- und Taschenkontrollen auch unter Einsatz technischer Hilfsmittel durchzuführen, so dass Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidungsstücke wie Mäntel, Jacken, Umhänge etc. jederzeit auf ihren Inhalt kontrolliert werden können. Dem Wach- und Einlasspersonal der HKD GmbH/PE GmbH bzw. ihrer Dienstleister ist Einsichtnahme in die mitgeführten Behältnisse zu gestatten. Solange ein*e Besucher*in keine angemessene Kontrolle zulässt, darf das Wach- und Einlasspersonal der HKD GmbH/PE GmbH bzw. ihrer Dienstleister den Eintritt und Aufenthalt in den jeweiligen Konzertsaal verweigern. Ein Anspruch auf Geldersatz für den Kartenpreis besteht in diesem Fall nicht. Besucher*innen, die mit der Sicherstellung von Gegen-ständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besucher*innen und Künstler*innen etc. führen können, durch das Wach- und Einlasspersonal nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung aus-geschlossen. Auch in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Geldersatz für den Kartenpreis.

 

6. Verhalten im Gebäude während der Veranstaltung

Die HKD GmbH/PE GmbH ist auch über ihr Personal bzw. ihre Dienstleister berechtigt, im Rahmen ihres Hausrechtes Besucher*innen aus der Veranstaltung zu verweisen, bzw. ihnen Hausverbot zu erteilen, oder andere zur Abwehr von Beeinträchtigungen und Störungen geeignete Maßnahmen gegenüber Besucher*innen im Rahmen dieses Hausrechtes zu ergreifen. Besucher*innen können aus Veranstaltungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher*innen belästigen oder in sonstiger Weise gegen ihre Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit der HKD GmbH/PE GmbH, unter Berücksichtigung der vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen, verstoßen haben. Besucher*innen kann bereits der Zutritt verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass sie die Vorstellung stören oder andere Besucher*innen belästigen werden (z. B. offensichtliche Alkoholisierung, Verbreitung extremistischer, z. B. ausländerfeindlicher Parolen etc.). Die Besucher*innen dürfen ausschließlich die auf ihrer Eintrittskarte ausgewiesenen Plätze einnehmen. Haben sie Plätze eingenommen, für die sie keine gültigen Karten besitzen, kann die HKD GmbH/PE GmbH den Differenz-betrag erheben oder die Besucher*innen aus der Vorstellung verweisen. Mobilfunkgeräte sowie sonstige Geräte aller Art, die akustische oder optische Signale von sich geben, dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in die Konzertsäle mitgenommen werden. Im Übrigen ist die Mitnahme sämtlicher Gegenstände untersagt, die aufgrund ihrer Größe, Ausstattung oder Funktion, auch nach Beurteilung des Personals, zu einer Beeinträchtigung der Veranstaltung oder anderer Besucher*innen führen können. Hierzu zählen z. B. Waffen jedweder Art, Lärminstrumente, Behältnisse mit gefährdenden Inhalten (Treibgase etc.), Behältnisse aus zerbrechlichem oder splitterndem Material (Glas), Feuer-werkskörper, Speisen und Getränke. Das Mitführen von Tieren jedweder Art ist untersagt, ausgenommen Assistenzhunde in entsprechender Funktion. Das gesamte Konzert-gebäude ist grundsätzlich Nichtraucherbereich. Im Brandfall und bei sonstigen Gefahren-situationen sind die Besucher*innen verpflichtet, das Haus unverzüglich über den nächstgelegenen Ausgang, insbesondere die gekennzeichneten Notausgänge, zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesem Fall nicht statt.

 

7. Bild- und Tonaufnahmen

Bild- und Tonaufnahmen von Konzertaufführungen oder sonstigen Veranstaltungen der HKD GmbH/PE GmbH sind den Besucher*innen aus urheberrechtlichen Gründen grundsätzlich untersagt. Das Fotografieren und/oder Filmen während der Veranstaltung ist mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler*innen und die anderen Besucher*innen nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen ist das Einlasspersonal berechtigt, die Aufzeichnungsgeräte (Kameras, Mobiltelefone etc.) unter Ausschluss der Haftung einzuziehen und bis zum Schluss der Veranstaltung einzubehalten oder die betreffende Person vom Besuch auszuschließen und des Saales zu verweisen. Ferner ist die HKD GmbH/PE GmbH berechtigt, dieses Material einzuziehen und eventuelle Aufzeichnungen zu löschen bzw. die Besucher*innen aufzufordern, im Beisein der HKD GmbH/PE GmbH die Aufzeichnungen zu löschen. Von der HKD GmbH//PE GmbH eingezogenes, nicht gelöschtes Aufzeichnungsmaterial ist nach der Einziehung an die Besucher*innen auszuhändigen bzw. ihnen zuzusenden. Hiervon unberührt können in einem solchen Fall Schadenersatzansprüche der HKD GmbH/PE GmbH oder der mitwirkenden Künstler*innen begründet sein. Für den Fall, dass die HKD GmbH/PE GmbH eine Veranstaltung aufzeichnet oder aufzeichnen lässt, erklären sich die Besucher*innen damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.

 

8 . Fund- und Verlustsachen

Der Verlust von Gegenständen ist dem Ordnungspersonal (Einlass- oder Garderobenpersonal) unverzüglich anzuzeigen. Fundsachen werden von der HKD GmbH/PE GmbH bis zum Ablauf von einem Monat aufbewahrt und danach an das zuständige öffentliche Fundbüro übergeben.

 

 

Hamburg, 07. September 2023